Neue Regelung zur Pressedistribution der Deutschen Post AG

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Seit dem 1. Januar 2019 gilt eine neue Regelung der Deutschen Post AG zur Automationsfähigkeit von Pressepost.

Drei Faktoren sind hierfür insbesondere entscheidend:

  • Maschinenlesbarkeit der Anschrift
  • Maschinenfähigkeit des Objektes
  • Gestaltung der Aufschriftseite.

Den ersten und zweiten Aspekt stellt Vogel Druck durch seine Experten im Auftrags- und Adressmanagement sicher.                       

Die korrekte Gestaltung der Aufschriftseite liegt jedoch in den Händen der Verlage! Hier sind insbesondere die Einhaltung der Vorgaben für Absender-, Freimachungs-, Lese- und Ruhezone von Bedeutung. Das betrifft bei Zeitschriften ohne Umhüllung entweder den Zeitschriften-Titel oder die Rückseite, da hier wahlweise die Adressierung erfolgt.

Weiterführende Details finden sich auf den Seiten 8 und 9 im Leitfaden Pressedistribution Handling (gültig ab 1.01.2019). Für Fragen stehen die Geschäftskundenberater der Deutschen Post AG gerne zur Verfügung.

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