Dialogpost: Ab 2020 nur noch Versand von Werbebriefen zulässig

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Seit dem 1. Januar 2020 kann gemäß eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln die Dialogpost der Deutschen Post nur noch für den Versand von Werbebriefen genutzt werden.

Dem Urteil zufolge reicht die reine Inhaltsgleichheit von Briefen für den Versand als Dialogpost nicht aus. Entscheidend ist der Hauptzweck der Sendung, ihr werblicher Charakter. Nicht mehr zulässig sind unter anderem Mitarbeiterzeitungen und Publikationen wie Abo- und Presseerzeugnisse (s. Abb.).

Detaillierte Informationen zum Thema:

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/dp-broschuere-dialogpost-01-2020.pdf

oder bei den Geschäftskundenberatern der Deutschen Post.

 

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